vollmacht

Eine Vollmacht ist eine vom Vollmachtsgeber (Mandant) unterzeichnete, durch einen Notar oder ein Konsulat beglaubigte Urkunde, zugunsten des Bevollmächtigten. Mit der Vollmacht legitimiert der Mandant den Bevollmächtigten, in seinem Namen zu handeln bzw. in seinem Auftrag Verfahren einzuleiten und beispielsweise Erklärungen zu unterzeichnen.

Anwälte können ohne vom Mandanten ausgestellte Vollmachten nicht in dessen Namen agieren, sie vertreten oder gerichtliche Verfahren einleiten.

Der Inhalt von Vollmachten hängt davon ab, wofür sie Einsatz finden. Es können für die beispielsweise für die Erfüllung eines Auftrags Vollmachten ausgestellt werden und dem Bevollmächtigten Kompetenzen eingeräumt werden. Vollmachten für Rechtsanwälte werden in vorgefertigten notariellen Formularen standartmäßig festgelegt.

Auf den folgenden Seiten können sie Informationen bezüglich der Vollmachtsvergabe einholen. Durch die Einsicht in beispielhaft vorliegende Vollmachten können Sie in Erfahrung bringen, welche Vollmacht für Ihr Anliegen in Betracht kommt.

 

 

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